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13. März 2010

Die Hypotheken Rechtslage in der Schweiz

Hypotheken zählen zu den Grundpfandrechten und im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel in Bezug auf Kredite eingesetzt. Betrachtet man die Hypothek von der juristischen Seite, kann man auch das Darlehen in Betracht ziehen. Wie man sieht, hat das Wort „Hypothek“ zahlreiche Bedeutungen, denn die Belastung im besonderen Sinne, kann man ebenfalls in den Bereich der Hypothek zählen. Dieser Sachverhalt schildert den Sachverhalt in Deutschland.
Dagegen existiert die Hypothek in der Schweiz rechtlich nicht. Jedoch wird der Begriff der Hypothek im Sprachgebrauch verwendet und meint das Darlehen. Obwohl es die Hypothek in dem Sinne, wie in Deutschland nicht gibt, kann man das Grundpfandrecht in drei Bereiche teilen. Das wären die Grundpfandversicherung, der Schuldbrief und die Gültpfand. Der Schuldbrief ist eine beliebte Variante und findet häufig seinen Einsatz. Über das Internet kann man sich informieren, wenn man eine Hypothek bzw. das Grundpfandrecht in Anspruch nehmen muss und es keinen anderen Weg mehr gibt. In wenigen Schritten kann man ein kostenloses Offerte anfordern und dies ist gewiss ohne jegliche Kosten. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eines Hypotheken Rechners. Solch ein Rechner listet die Kosten und Leistungen auf, sowie die Zinsen, die eine Hypothek mit sich bringt.
Wem diese Art der Informationen über die Hypotheken nicht ausreichend erscheint, kann sich über das Internet oder durch Broschüren weiter informieren und die gewonnenen Fakten auswerten. An Fakten und Daten wird es sicherlich nicht mangeln. Hypotheken sollte man trotzallem nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich der Verantwortung und der finanziellen Belastung bewusst sein..

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19. Februar 2010

Der Baukredit – zur Finanzierung des Wohneigentums

In unserer heutigen Zeit hat Wohneigentum eine sehr große Bedeutung. Für viele der deutschen Bevölkerung stellt ein Haus zum Teil eine Altersvorsorge dar oder einfach nur den Wunsch, nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu wohnen.
Um sich dies zu ermöglichen, nehmen viele in Kauf, sich hoch zu verschulden und jahrelang zum Teil hohe Summen abzuzahlen und nehmen einen Kredit auf.
Als Baukredit wird die Finanzierung zur Bauinvestition bezeichnet. Die Bauinvestition kann der Neubau, der Umbau, eine Sanierung, Erweiterung eines bestehenden Objektes sein.
Ist der Neubau eines Wohnhauses geplant, muss auch noch das Grundstück dazu erworben werden. Als eine mögliche Finanzierungsform ist ein langfristiger, zweckgebundener, Kontokorrent mäßiger Kredit zu nennen. Hier ist die Höhe der anfallenden Baukosten maßgeblich. Diese können aufgrund von Bauplänen, Baubeschreibungen, Kostenvoranschlägen oder einem Finanzierungsplan angesetzt werden. Des weiteren ist eine Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der entsprechenden Antragsteller notwendig. Es müssen die monatlichen Belastungen errechnet werden, die für die Familie, sprich den Kreditnehmer, tragbar sind. Die künftigen Ausgabenentwicklungen müssen bei dieser Rechnung bereits berücksichtigt werden. Nach einer Studie sollte eine Familie nicht mehr als dreißig Prozent für eine Wohnimmobilie aufwenden. In diesen 30 Prozent sind die Zinsen, die Tilgung und die Bewirtschaftungskosten enthalten.
Als Sicherheit bei diesem Baukredit gilt das Grundpfandrecht.
Die Gestaltung des Baukredits kann auch in Form eines Bauspardarlehens erfolgen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen langfristigen Kredit, der auf einem bestehenden Bausparvertrag aufbaut. Gewährt wird dieser Kredit von den Bausparkassen. Der Bausparer spart i. d. R. 40 % der Bausparsumme an und bekommt die restlichen 60 % von der Bausparkasse vorab gewährt. Die Zuteilung ist von der angesparten Bausparsumme und einer Wartezeit abhängig.
Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, wird der Baukredit meist in eine Hypothek umgewandelt..

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