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13. März 2010

Die Hypotheken Rechtslage in der Schweiz

Hypotheken zählen zu den Grundpfandrechten und im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel in Bezug auf Kredite eingesetzt. Betrachtet man die Hypothek von der juristischen Seite, kann man auch das Darlehen in Betracht ziehen. Wie man sieht, hat das Wort „Hypothek“ zahlreiche Bedeutungen, denn die Belastung im besonderen Sinne, kann man ebenfalls in den Bereich der Hypothek zählen. Dieser Sachverhalt schildert den Sachverhalt in Deutschland.
Dagegen existiert die Hypothek in der Schweiz rechtlich nicht. Jedoch wird der Begriff der Hypothek im Sprachgebrauch verwendet und meint das Darlehen. Obwohl es die Hypothek in dem Sinne, wie in Deutschland nicht gibt, kann man das Grundpfandrecht in drei Bereiche teilen. Das wären die Grundpfandversicherung, der Schuldbrief und die Gültpfand. Der Schuldbrief ist eine beliebte Variante und findet häufig seinen Einsatz. Über das Internet kann man sich informieren, wenn man eine Hypothek bzw. das Grundpfandrecht in Anspruch nehmen muss und es keinen anderen Weg mehr gibt. In wenigen Schritten kann man ein kostenloses Offerte anfordern und dies ist gewiss ohne jegliche Kosten. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eines Hypotheken Rechners. Solch ein Rechner listet die Kosten und Leistungen auf, sowie die Zinsen, die eine Hypothek mit sich bringt.
Wem diese Art der Informationen über die Hypotheken nicht ausreichend erscheint, kann sich über das Internet oder durch Broschüren weiter informieren und die gewonnenen Fakten auswerten. An Fakten und Daten wird es sicherlich nicht mangeln. Hypotheken sollte man trotzallem nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich der Verantwortung und der finanziellen Belastung bewusst sein..

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