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19. März 2011

Taggeldversicherung in der Schweiz

In der Schweiz wird geraten, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Dieses gilt zumindest für Personen, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder auch erwerbstätig sind. Personen dürfen der Taggeldversicherung beitreten, die das 15. Lebensjahr erreicht haben, aber noch keine 65 Jahre alt sind. Der Interessent sollte die Versicherung bei einem Versicherer abschliessen, der bereits dem Kunden eine Krankenpflegeversicherung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, auch KVG genannt, verkauft hat. Die Versicherungen müssen dabei eine jede Person in ihre Versicherung aufnehmen, die dazu berechtigt ist, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Die potentiellen Kunden dürfen also nicht aus einem unbekannten Grund abgelehnt werden. Die Versicherungsleistungen sind ebenso leicht unterschiedlich. Jedes Unternehmen kann die Bedingungen des eigenen Unternehmens leicht bearbeiten. Aus diesem Grund würde sich hier auch ein Vergleich der Versicherungen lohnen.
Das Krankentaggeld wird nach der Versicherung, die durch den Kunden abgeschlossen worden ist, pro Tag berechnet bzw. fixiert. Während 720 Tagen wird dieses innerhalb von 900 tagen ausgerichtet. Es kann zudem sein, dass das Krankentaggeld durch das Zusammentreffen anderer Leistungen durch den Staat gekürzt wird. Damit wird eine Überentschädigung vermieden. Jedoch verlängert sich durch die Kürzung der Leistungen das Krankentaggeld dementsprechend. Im Falle einer Mutterschaft werden die Leistungen auf 16 Wochen beschränkt. Hier wird allerdings keine Anrechnung auf die Bezugsdauer der 720 Tage innerhalb der 900 Tage gemacht. Nicht sehr viele Menschen haben in der Schweiz eine derartige Versicherung. Jedoch wird öfters unter den Schweizern für solch eine Versicherung geworben, damit die erwerbstätigen Schweizer durch eine solche Versicherung abgesichert sind..

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