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12. Januar 2011

Filesharing Abmahnungen und ähnliche Tücken des Internets

Da heutzutage eine Vielzahl von Menschen das Internet nutzt, wäre es natürlich sinnvoll, wenn jene sich auch über die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften bzw. das geltende Medienrecht informieren würden.
Die Straßenverkehrsordnung (zumindest in groben Zügen) lernt man bereits von Kindesbeinen an. Ebenso die einfachsten Grundregeln des täglichen Lebens, beispielsweise dass man von anderen Menschen oder auch in einem Geschäft nichts stehlen darf. Die Übertragung dieser Rechte und Pflichten auf das virtuelle Leben gelingt jedoch vielen Menschen nicht. All das, was online ist, wird oft fälschlicherweise für Gemeingut gehalten. Erhält man eines schönen Tages dann eine Filesharing Abmahnung, ist die Verwunderung meist groß. Dabei ist es nur logisch, dass Filme, Musik etc. auch im Internet nicht legal kostenlos angeboten werden können, wenn sie in Geschäften und seriösen Online Shops auch nicht kostenlos sind. Denn der Schaden, der dem betreffenden Unternehmen (welches die Rechte an dem jeweiligen Produkt hat) durch illegale Downloads entsteht, ist genauso groß, wie wenn die Produkte aus dem Geschäft von Ladendieben geklaut würden. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die meisten großen Unternehmen Anwälte damit beauftragen, die Filesharing Sünder ausfindig zu machen und diesen eine Abmahnung zukommen zu lassen.
Da die meisten dieser Filesharing Vergehen jedoch aus Unwissenheit begangen werden, ist die Reue bei den „Tätern“ meist groß. Im Angesicht der hohen Schadensersatzforderungen, die von den betroffenen Unternehmen verlangt werden, ist dies nicht verwunderlich.
Natürlich können sich die Abgemahnten ihrerseits auch einen Anwalt nehmen. Dieser kann meist dafür sorgen, dass nicht die volle geforderte Summe gezahlt werden muss..

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