Zum Inhalt springen


texte-im-netz
Lesen und Neues erfahren


29. April 2011

Jeder kann Handelsregisterauszüge bestellen

Für Unternehmen ist es oftmals sehr wichtig, Informationen über andere Firmen einholen zu können. Beispielsweise dann, wenn es um eine geplante Zusammenarbeit geht und zunächst einmal sondiert werden soll, ob es sich lohnt oder ob es eher ein Risiko darstellen könnte, sich mit der jeweiligen Firma einzulassen. Handelsregisterauszüge bieten die Möglichkeit, Informationen einzusehen, an die man auf anderem Wege nicht so leicht herankommen würde. Zum Beispiel gibt das deutsche Handelsregister unter anderem Auskunft darüber, wie hoch das Stammkapital eines Unternehmens ist, wer die Geschäftsführer und Prokuristen sind und was der Gegenstand des Unternehmens ist. Einen Handelsregisterauszug kann grundsätzlich jeder bestellen, auch Privatpersonen. Ebenso ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man erst einen begründeten Antrag auf Einsichtnahme stellen muss. Jeder hat das Recht, einen Auszug aus dem Handelsregister zu bestellen. Begründen muss man diesen Wunsch nie.
Zusätzlich zum normalen Auszug kann man auch noch andere Informationen beim Handelsregister abfragen. So kann man beispielsweise einen historischen Auszug abfragen oder die Liste der Gesellschafter einsehen. Natürlich sind die Informationen nicht ganz kostenfrei, der Preis ist jedoch verschwindend gering. Eher ins Gewicht fällt der Rechercheaufwand, der meist doch einiges an Zeit kostet. Auf dem Online Portal handelsregisterauszug-deutschland.de hat man die Möglichkeit, ohne vorherige Registrierung eine Bestellung aufzugeben. Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr übernehmen die Mitarbeiter des Portals die Recherchearbeit und schicken die Dokumente per E-Mail im PDF-Format an den Auftraggeber. Ein Risiko geht man auf diese Weise nie ein, denn falls ein Dokument einmal nicht auffindbar sein sollte, zahlt man natürlich auch nichts dafür..

Schlagwörter: ,