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17. März 2011

Informiert durch das Handelsregister

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Verzeichnissen, die Auskunft über irgendwelche mehr oder weniger seriösen Sachgebiete geben. So gibt es das Postleitzahlenverzeichnis, wie das Verzeichnis der existierenden akademischen Grade, sowie ein Golfplatzverzeichnis oder das Verzeichnis Zigarrenfreundlicher Lokale. Natürlich gibt es ein solches auch für den allgemeinen Handel in Deutschland. Seit 2007 kann man einen Handelsregister Auszug online anfordern, um die benötigten Informationen zu bekommen. Man geht ganz einfach auf die Seite handelsregisterausdruck.de und kann dort gegen eine gewisse Gebühr diesen Auszug erhalten. Nach der Registrierung kann jeder die von ihm geforderten Informationen bekommen.

Früher musste man, wenn man bestimmte Informationen aus dem Handelsregister wollte, erst einmal zum zuständigen Amtsgericht, welches für den jeweiligen Verwaltungsbezirk zuständig war. Die Informationen, die man dem Register entnehmen kann, beziehen sich auf alle eingetragenen Kaufleute der Region und geben einen Überblick über ihr Geschäft. Es handelt sich beispielsweise um Informationen wie diese: wer der Besitzer der Firma ist, wo die Niederlassung der Firma, dementsprechend auch von Filialen und welche die geltende Rechtsform der Firma darstellt.

Da das Handelsregister öffentlich zugängig ist, kann jedermann darin Informationen über jedwede Firma bekommen. Somit übernimmt das Handelsregister eine Art Schutz- und auch Kontrollfunktion. So ein Register existiert auch in den anderen europäischen Ländern, wenn auch unter einem anderen Namen wie in Österreich als „Firmenbuch“. Nun kann man Dank der Internetpräsenz den Handelsregisterauszug bequem & schnell im Internet anfordern und muss nicht erst zu der zuständigen Behörde laufen. Heute gibt es keine einfachere Möglichkeit an diesen Auszug kommen, als per Internet und innerhalb von einem Tag erhält man ihn schon per email..

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