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19. März 2011

Taggeldversicherung in der Schweiz

In der Schweiz wird geraten, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Dieses gilt zumindest für Personen, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder auch erwerbstätig sind. Personen dürfen der Taggeldversicherung beitreten, die das 15. Lebensjahr erreicht haben, aber noch keine 65 Jahre alt sind. Der Interessent sollte die Versicherung bei einem Versicherer abschliessen, der bereits dem Kunden eine Krankenpflegeversicherung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, auch KVG genannt, verkauft hat. Die Versicherungen müssen dabei eine jede Person in ihre Versicherung aufnehmen, die dazu berechtigt ist, eine Taggeldversicherung abzuschliessen. Die potentiellen Kunden dürfen also nicht aus einem unbekannten Grund abgelehnt werden. Die Versicherungsleistungen sind ebenso leicht unterschiedlich. Jedes Unternehmen kann die Bedingungen des eigenen Unternehmens leicht bearbeiten. Aus diesem Grund würde sich hier auch ein Vergleich der Versicherungen lohnen.
Das Krankentaggeld wird nach der Versicherung, die durch den Kunden abgeschlossen worden ist, pro Tag berechnet bzw. fixiert. Während 720 Tagen wird dieses innerhalb von 900 tagen ausgerichtet. Es kann zudem sein, dass das Krankentaggeld durch das Zusammentreffen anderer Leistungen durch den Staat gekürzt wird. Damit wird eine Überentschädigung vermieden. Jedoch verlängert sich durch die Kürzung der Leistungen das Krankentaggeld dementsprechend. Im Falle einer Mutterschaft werden die Leistungen auf 16 Wochen beschränkt. Hier wird allerdings keine Anrechnung auf die Bezugsdauer der 720 Tage innerhalb der 900 Tage gemacht. Nicht sehr viele Menschen haben in der Schweiz eine derartige Versicherung. Jedoch wird öfters unter den Schweizern für solch eine Versicherung geworben, damit die erwerbstätigen Schweizer durch eine solche Versicherung abgesichert sind..

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16. März 2010

Das Taggeld kann sehr von Vorteil sein

Macht man sich selbstständig, tauchen jede Menge Fragen auf. In der Position des Arbeitnehmers waren diese Bedenken und Fragen überflüssig. Dennoch kann die Selbstständigkeit der richtige Schritt für die Zukunft sein und manchmal ist es auch der letzte Ausweg.
Ist man sein eigener Chef oder arbeitet als freier Mitarbeiter, wird man sich durchaus Gedanken über einen Erwerbsausfall machen. Auch als Arbeitnehmer hat man die Möglichkeit, einen gesicherten Lohn bei einem Erwerbsausfall zu beziehen. Sobald die eigene Arbeitskraft ausfällt, kommt die Taggeldversicherung zum Einsatz.
Es empfiehlt sich bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit auf jeden Fall diese Art der Versicherung abzuschliessen. Kann der Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht ausgeübt werden, entscheidet die Taggeldversicherung sozusagen über das Leben.
Wie hoch das Taggeld letztendlich ausfällt, hängt von den Faktoren ab, die die Taggeldversicherung betreffen. Des Weiteren wird das Taggeld nach den vereinbarten Bedingungen bezahlt, was auch die Wartefrist beinhaltet. Mehrleistungen werden bei einem Ausfall nur dann bezahlt, wenn man eine separate Taggeldversicherung eingegangen ist. Das Taggeld kann somit einen entscheidenden Vorteil mit sich bringen und man ist sehr dankbar darüber, wenn man in diese Situation kommen sollte. Häufig kommt es schneller zu einem Erwerbsausfall, wie man es sich je erträumt hat.
Hat die Taggeldversicherung bzw. das Taggeld das Interesse geweckt, setzt man sich am besten schnellstmöglich mit den Experten in Verbindung. Diese können alle offenen Fragen und Bedenken klären. Ausserdem sind die Fachmänner auf dem Gebiet der Taggeldversicherung auf dem neusten Stand und stehen einem mit Rat und Tat zur Seite.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Taggeld und die dazugehörende Versicherung in Betracht gezogen werden sollte..

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