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Abmahnen und abmahnen lassen

Manche Erscheinungen einer bestimmten Zeitepoche verschwinden kurz nach ihrem Erscheinen wieder in der Versenkung und sind schnell vergessen, andere werden zu einem Dauerthema, das Betroffene und Öffentlichkeit gleichermaßen bewegt und erregt. Beim Thema Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen handelt es sich um eines von der letztgenannten Kategorie.

In unzähligen Berichten und Reportagen wurde das Thema schon aufgegriffen und anhand von konkreten Fallbeispielen gezeigt, wie dreist und unangemessen die erhobenen Forderungen in den meisten Fällen gibt. Gut, es mag in dem einen oder anderen Fall, da wo tatsächlich Urheberrechtsverletzungen zum Schaden derer, die von ihren Werken wie z.B. Musiktiteln, deren Texte oder auch Büchern und Markenzeichenverwendung leben müssen, vorgekommen sind, mag eine kostenpflichtige Abmahnung vielleicht sogar angemessen erscheinen, doch sehr viele Privatleute, die über einen Internetzugang verfügen, stehen in der Gefahr, durch irgendeinen unachtsamen Klick zum Empfänger einer Abmahnung von Rübenach zu werden, einer dieser berüchtigten Kanzleien, die sich auf solche Vorgänge spezialisiert haben, und diese im Prinzip unschuldigen Abmahnungsempfänger sind oft total überrascht und ratlos, wie sie mit diesen Forderungen richtig umgehen sollen, um die ganze Angelegenheit juristisch unbeschadet zu überstehen. Auch wenn man z.B. so eine Waldorf Frommer Abmahnung als unberechtigt und in der Höhe völlig überzogen betrachtet, kann man sie leider nicht einfach ignorieren, sonst kann es passieren, dass man sich selbst sozusagen ins Unrecht setzt. Deshalb empfiehlt es sich in einem solchen Fall stets, den Rat eines Profis einzuholen, der nicht nur die Gesetze, sondern auch im Besonderen die Maschen dieser Kanzleien kennt und weiß, mit welchen Mitteln man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann.

« Praktisch und interessant – Masken und Farbbeutel »

Autor:
uniquecontent1
Datum:
21. November 2011 um 13:38
Category:
Allgemein
Tags:
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