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Der Rürup Vergleich für alle Fälle

Steuervorteile gibt es seit 2005 mit der Rürup Rente als Anreiz für die private Altersvorsorge. Obwohl die gesetzlichen Regelungen relativ eng gestrickt sind, unter welchen Voraussetzungen man in den Genuss der Förderung kommt, lohnt sich ein sorgfältiger Rürup Vergleich vor dem Vertragsabschluss. Denn gefördert werden unterschiedliche Finanzprodukte von der klassischen Rentenversicherung bis hin zu einem Fondssparplan.

Sind die Angehörigen versorgt?

Auch wer seine Angehörigen im Todesfall versorgt wissen will, sollte einen gründlichen Rürup Vergleich anstellen. Ohne zusätzlichen Schutz für die Hinterbliebenen verfällt das eingezahlte Kapital nämlich, sobald der Versicherungsnehmer stirbt, eine garantierte Laufzeit für die Rente gibt es nicht bei allen Anbietern. Aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, seine Angehörigen abzusichern: Mit einer Hinterbliebenenrente, die einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente ausmachen, kann der Versicherte sowohl Ehegatten als auch Kinder absichern. Für Kinder wird allerdings nur so lange gezahlt, wie Kindergeld bezahlt worden wäre, also höchstens so lange, bis der Nachwuchs seine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Zusätzlicher Schutz

Wer einen entsprechenden Vertrag abschließen möchte, sollte im Rürup Vergleich auch die Berufsunfähigkeit berücksichtigen. Sowohl die Absicherung für Hinterbliebene, als auch für Berufsunfähigkeit werden nämlich ebenso gefördert wie die Rürup Rente. Auch im Fall einer unvorhergesehenen längeren Arbeitslosigkeit bietet diese Rente Vorteile. Wer beispielsweise ALG II beantragen muss, braucht keine Angst um die angesparten Beiträge zu haben. Diese dürfen bei der Anrechnung von Vermögen nämlich nicht vom Jobcenter berücksichtigt werden. Weitere Vorteile sind: Die Versicherungsverträge unterliegen dem Pfändungsschutz, sofern die Beiträge staatlich gefördert wurden, die Abgeltungssteuer für Zinsen auf das angesparte Kapital muss nicht einbehalten werden und das Kapital kann flexibel angespart werden.

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Autor:
T. Ranzinger
Datum:
4. Mai 2012 um 06:52
Category:
Versicherung
Tags:
 
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