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18. August 2010

Zahnzusatzversicherungen

Bei einer Zahnzusatzversicherung ist es so, dass diese heute ein notwendiges Übel ist. Denn seit dem Jahr 2005 ist es so, dass die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss zahlen. Dieser Festzuschuss deckt bei weitem aber nicht alle Kosten ab, die ein Zahnarzt in Rechnung stellt. Denn die Maßnahmen, die für den Zahnersatz und die Zahnbehandlungen, die über den Zahnerhalt hinausgehen anfallen, werden von den Kosten her dem Versicherten nicht bezahlt. In diesem Fall greift dann die Zahnzusatzversicherung. Dieses Versicherung ist auch von der Barmenia zu haben. Diese Versicherungsgesellschaft bietet ihren Versicherten garantiert eine 85prozentige Erstattung der Kosten, die diese normalerweise nach dem Auszug des Festzuschuss noch an den Zahnarzt zu zahlen hätten.

Für die Versicherten, die ein Bonusheft geführt haben und damit nachweislich sehr viel getan haben ihre Zähne zu erhalten, hat die Barmenia auch noch ein ganz besonderes Angebot parat. Nämlich eine 100prozentige Erstattung der Kosten. Das Bonusheft wurde durch die GKV als Vorsorgenachweis für zahnärztliche Versorgung eingeführt. Das Bonusheft ist ein so genannter Anspruchsnachweis auf Leistungen der GKV. Auch Kinder ab 12 Jahre erhalten ein Bonusheft. Darin können sich die Kinder auch beim selbstständigen Besuch des Zahnarztes ihre halbjährlichen Kontrolltermine abstempeln lassen. Auf diese Weise ist garantiert, dass auch Kinder vom Bonusprogramm der Barmenia profitieren können.

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