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Waffen müssen sicher verschlossen werden

Wer aus beruflichen oder privaten Gründen Waffen besitzen darf, ist gesetzlich dazu verpflichtet, für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Selbst Menschen, die mit dem Besitzer nahe verwandt sind und auch seine Ehefrau dürfen keinen Zugang zum Waffenschrank haben. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Waffen und Munition nicht direkt nebeneinander gelagert werden dürfen. Sie dürfen sich schon im gleichen Schrank befinden, aber eine Trennung muss gewährleistet sein. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, doch sollte einmal ein Feuer ausbrechen, ist ein Brandmelder in dem Raum, wo die Waffen aufbewahrt werden, auf jeden Fall sehr nützlich.

Schränke für Waffen gibt es in unterschiedlicher Ausführung. In manchen können nur Langwaffen verstaut werden. Solche Schränke sind optimal für Jäger. In anderen können sowohl Langwaffen als auch Kurzwaffen untergebracht werden. Polizisten benützen solche Schränke sehr gerne. Viele Schränke haben auch noch besondere, gut abschließbare Fächer für die Munition.

Daneben kann aber auch jede Waffe gesichert werden. Es gibt Vorrichtungen, die das Abfeuern der Waffe unmöglich machen. Erst zum Beispiel durch einen Fingerprintsensor wird die Waffe frei und kann nur von der autorisierten Person benützt werden.

Ein Problem stellt manchmal die Aufbewahrung des Schlüssels dar. Ein Schluesselkasten nimmt die wertvollen Stücke in Verwahrung. So ein Tresor ist nicht nur für Waffenbesitzer interessant sonder auch zum Beispiel für Besitzer von Autohäusern. Hier müssen immer sehr viele Schlüssel verwaltet werden.

Häuser, in denen sich Waffen befinden, sollten auf jeden Fall mit einer Alarmanlage gesichert werden, denn wenn Schutzwaffen verschwinden zieht das deutlich mehr Kreise als ein gewöhnlicher Einbruch.

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Autor:
Jan B.
Datum:
8. Februar 2012 um 16:58
Category:
Allgemein
Tags:
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