Das ist eine berechtigte Frage, denn verglichen mit Hunden und Pferden stellen Katzen, Hamster und Fische ein wohl viel geringeres Riskiko dar, einen Schaden anrichten zu können. Tatsächlich ist es so, dass erst Tierhalter von Hunden, Pferden, Ponys oder Eseln eine Tierhalterhaftpflicht abschließen sollen. In manchen Städten sogar müssen, was die Hundehaftpflichtversicherung betrifft. Schäden, welche Hunde und Pferde anrichten können, fallen nicht mehr in den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung. Hierfür muss eine separate Versicherung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Kosten einer Tierhalterhaftpflicht
Der Versicherungsprämie für eine Tierhalterhaftpflicht richtet sich nach einigen wichtigen Punkten. Soll zum Beispiel ein Hund versichert werden, ist es wichtig, welcher Rasse dieser zuzuordnen ist und vor allem ob nur ein Hund versichert werden soll, oder ob es gleich mehrere sind. Bei Pferden verhält es sich hier genauso.
Was ist versichert?
Klassische Fälle sind überall gleich. Sprich scheut ein Pferd und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, oder läuft ein Hund auf die Straße, wodurch ebenfalls ein Verkehrsunfall verursacht wird, sind die Ansprüche, welchen dann Dritten gegenüber bestehen, versichert. Eine häufige Frage: Ist unerwünschter Tiernachwuchs versichert? Oder anders gefragt: Muss ein Tierhalter Alimente zahlen? Eine unerwünschte Deckung eines anderen Hundes zum Beispiel ist nicht standardmäßig in den Leistungen der Tierhalterhaftpflicht enthalten. Hier könnte man über eine Deckungserweiterung diesen Schadensfall abdecken lassen.
Ein Versicherungsvergleich, mit welchem Sie auch mit entsprechenden Deckungserweiterungen die Prämie berechnen können, gibt Ihnen einen guten Überblick. Wichtig ist vor allem, das Versicherungspaket sollte passend gewählt werden, um sich vor hohen finanziellen Kosten zu schützen. Das Standardpaket ist auf jeden Fall schon eine sehr gute Absicherung.