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Berufliche Vorsorge in der Schweiz

Die berufliche Vorsorge, auch die 2. Säule genannt, ist eine der wichtigsten Stützen im Gebäude des Schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ergänzt die Leistungen der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) im Alter und die der Invaliden-Versicherung (IV) bei Erwerbsunfähigkeit. Die AHV und die IV werden auch als 1. Säule bezeichnet.

Das Ziel der beiden Säulen ist, bei Krankheit und im Alter die Fortführung des Lebensstandards in angemessener Weise sicherzustellen. Im Jahr 1985 wurde die berufliche Vorsorge für alle Arbeitnehmer obligatorisch.

Für die Altersvorsorge wird ab dem 25. Lebensjahr Geld angespart, welches zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber, wie vom Arbeitnehmer einbezahlt wird. Diese Sparbeiträge erhöhen sich alle zehn Jahre und erreichen das Maximum zwischen dem 55. Lebensjahr und dem 65. Lebensjahr, dem Jahr der ordentlichen Pensionierung für Männer (für Frauen ist es das 64. Lebensjahr).

Das angesparte Vermögen wird mit einem Zinssatz verzinst, welcher vom Bundesrat festgelegt wird. Dabei handelt es sich um einen Mindestsatz, welcher in der Regel von den Pensionskassen, den Trägern der Beruflichen Vorsorge, übertroffen wird.

Die Wahl der Pensionskasse trifft der Arbeitgeber. Dabei hat er die Möglichkeit, selber eine Vorsorgestiftung für sein Unternehmen zu gründen, oder sich einer sogenannten Sammelstiftung anzuschliessen. Für kleinere Unternehmen ist der Anschluss an eine bestehende Stiftung meist kostengünstiger, da sämtliche Leistungen, bis hin zur Verwaltung, übernommen werden. Unter den Sammelstiftungen herrscht am Markt freier Wettbewerb. Dabei findet in den letzten Jahren eine gewisse Bereinigung und Konzentration statt, denn es haben sich wiederholt Stiftungen zusammengeschlossen.

Andere Vorsorgeeinrichtungen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben oder sind übernommen worden. Die grössten Anbieter am Markt sind gleichzeitig auch die bekanntesten Versicherungen in der Schweiz, wie die AXA-Winterthur, die Swiss Life, die Helvetia, die Pax und die Basler.

Ob in Zukunft noch immer der Arbeitgeber die Pensionskasse wählt ist nicht gewiss. Politische Strömungen verlangen eine Liberalisierung dahingehend, dass der Arbeitnehmer seine Pensionskasse selber wählen kann.

Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge: www.die-pensionskasse.ch

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Autor:
admin
Datum:
17. November 2014 um 20:03
Category:
Versicherung
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