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15. Juli 2015

Berufliche Vorsorge (BVG) in der Schweiz

Selbständigerwerbenden Personen in der Schweiz haben ihre Altersvorsorge in der eigenen Hand, denn diese sind nicht automatisch der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt.

Die berufliche Vorsorge ist für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch (BVG-Obligatorium), sofern diese mindestens 21’150 Franken im Jahr verdienen. Anders verhält es sich bei selbständig erwerbenden Personen, denn diese unterliegen dem Pensionskassen-Obligatorium nicht.

Diese können sich aber freiwillig bei einem Berufsverband versichern lassen und so Kapital ansparen sowie die Risiken  bei Tod und Invalidität absichern. Der Schweizerische Kaderverband (SKV) als anerkannter Berufsverband bietet eine solche Möglichkeit.

Die grossen Vorteile beim Eintritt in den Kaderverband sind unter anderem, dass auch selbständigerwerbende Personen ohne eigenes Personal von der Verbandslösung profitieren können.

Berufliche Vorsorge Schweiz kurz erklärt

Die berufliche Vorsorge (kurz BVG) ist die zweite Säule der insgesamt drei Säulen, auf denen das Schweizerische Vorsorgesystem beruht. Die berufliche Vorsorge sichert Arbeitnehmer und – Arbeitgebern eine sichere Rente nach der Pensionierung, sowie Schutz im Invaliditäts- oder Todesfall. Neben der 1. Säule (AHV / IV / EL) hat die berufliche Vorsorge die Aufgabe, den Versicherten die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen.

Das Ziel der 2. Säule ist es, zusammen mit der ersten Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.

Vorteile berufliche Vorsorge Schweizerische Kaderverband (SKV)

Die berufliche Vorsorge des Schweizerischen Kaderverbandes (SKV) überzeugt mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung (2013 3 %, 2014 4 %), tiefsten Verwaltungskosten, einemüberdurchschnittlichen Deckungsgrad von 117.1% (per 31.12.2014) sowie einer umfassenden, persönlichen Betreuung und Beratung von ausgewiesenen Fachspezialisten. Mehr über das berufliche Vorsorgemodell des Schweizerischen Kaderverbandes (SKV) erfahren Sie unter https://www.kaderverband.ch/de/versicherungen/berufliche-vorsorge.html.

Kontakt

Schweizerischer Kaderverband SKV
Zentralsekretariat
Lic. oec. H.J. Gerosa AG
Florastrasse 4
9000 St. Gallen

Telefon: +41 71 245 84 25
Telefax: +41 71 245 97 08
E-Mail: info@kaderverband.ch
Web: www.kaderverband.ch

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17. November 2014

Berufliche Vorsorge in der Schweiz

Die berufliche Vorsorge, auch die 2. Säule genannt, ist eine der wichtigsten Stützen im Gebäude des Schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ergänzt die Leistungen der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) im Alter und die der Invaliden-Versicherung (IV) bei Erwerbsunfähigkeit. Die AHV und die IV werden auch als 1. Säule bezeichnet.

Das Ziel der beiden Säulen ist, bei Krankheit und im Alter die Fortführung des Lebensstandards in angemessener Weise sicherzustellen. Im Jahr 1985 wurde die berufliche Vorsorge für alle Arbeitnehmer obligatorisch.

Für die Altersvorsorge wird ab dem 25. Lebensjahr Geld angespart, welches zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber, wie vom Arbeitnehmer einbezahlt wird. Diese Sparbeiträge erhöhen sich alle zehn Jahre und erreichen das Maximum zwischen dem 55. Lebensjahr und dem 65. Lebensjahr, dem Jahr der ordentlichen Pensionierung für Männer (für Frauen ist es das 64. Lebensjahr).

Das angesparte Vermögen wird mit einem Zinssatz verzinst, welcher vom Bundesrat festgelegt wird. Dabei handelt es sich um einen Mindestsatz, welcher in der Regel von den Pensionskassen, den Trägern der Beruflichen Vorsorge, übertroffen wird.

Die Wahl der Pensionskasse trifft der Arbeitgeber. Dabei hat er die Möglichkeit, selber eine Vorsorgestiftung für sein Unternehmen zu gründen, oder sich einer sogenannten Sammelstiftung anzuschliessen. Für kleinere Unternehmen ist der Anschluss an eine bestehende Stiftung meist kostengünstiger, da sämtliche Leistungen, bis hin zur Verwaltung, übernommen werden. Unter den Sammelstiftungen herrscht am Markt freier Wettbewerb. Dabei findet in den letzten Jahren eine gewisse Bereinigung und Konzentration statt, denn es haben sich wiederholt Stiftungen zusammengeschlossen.

Andere Vorsorgeeinrichtungen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben oder sind übernommen worden. Die grössten Anbieter am Markt sind gleichzeitig auch die bekanntesten Versicherungen in der Schweiz, wie die AXA-Winterthur, die Swiss Life, die Helvetia, die Pax und die Basler.

Ob in Zukunft noch immer der Arbeitgeber die Pensionskasse wählt ist nicht gewiss. Politische Strömungen verlangen eine Liberalisierung dahingehend, dass der Arbeitnehmer seine Pensionskasse selber wählen kann.

Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge: www.die-pensionskasse.ch

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18. März 2011

Berufliche Vorsorge als Thema für jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Befindet man sich in seinem Beruf, ist erfolgreich und hat keinerlei Bedenken bezüglich der Zukunft, so hat man sich bestimmt schon mit dem Thema der BVG auseinandergesetzt. Manche Menschen wissen nicht genau, um was es sich genau handelt, wenn BVG gemeint ist. Mit dieser Abkürzung wird die berufliche Vorsorge ausgedrückt, welche für einen Arbeitgeber und auch für die Arbeitnehmer wichtig ist. Schliesslich ist das Kapitel der Altersvorsorge meist näher als man denkt. Da die Schere zwischen der jungen und der älteren Bevölkerung stetig wächst, müssen sich die bereits noch jungen Arbeitnehmer Gedanken machen, wovon sie in der Zukunft ihren Unterhalt bestreiten möchten. Berufliche Vorsorge ist dabei kein Thema, wovor man sich fürchten müsste, allerdings ist eine frühe Auseinandersetzung mit der Materie von Nöten, damit rechtzeitig Entscheidungen bezüglich der BVG getroffen werden können. Schliesslich handelt es sich um die zukünftige Lebenssituation und die Erhaltung des sozialen Standards.
In der Regel ist die beste Lösung eine der vielen Schweizer Versicherungen, welche sich direkt an den Vorstellungen der Kunden richtet. Hier gibt es verschiedene Versicherungen. Es sollte demnach vor dem Abschliessen einer BVG Versicherung die Leistungen des Unternehmens überprüft werden sowie die anfallenden Kosten, welche durch den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer übernommen werden müssen. Berufliche Vorsorge bedeutet jedoch auch, dass neben dem Auszahlen einer Rente im Alter, individuelle Fälle durch eine Vorsorge gesichert sind. In dem Falle eines Todes wird durch die Versicherung Rentenzahlungen an den Witwer bzw. die Witwe übernommen. Das bedeutet, dass Vorsorge mehr ist, als nur die Auszahlung eines Rentenbetrags im Alter..

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