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15. Juli 2015

Berufliche Vorsorge (BVG) in der Schweiz

Selbständigerwerbenden Personen in der Schweiz haben ihre Altersvorsorge in der eigenen Hand, denn diese sind nicht automatisch der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt.

Die berufliche Vorsorge ist für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch (BVG-Obligatorium), sofern diese mindestens 21’150 Franken im Jahr verdienen. Anders verhält es sich bei selbständig erwerbenden Personen, denn diese unterliegen dem Pensionskassen-Obligatorium nicht.

Diese können sich aber freiwillig bei einem Berufsverband versichern lassen und so Kapital ansparen sowie die Risiken  bei Tod und Invalidität absichern. Der Schweizerische Kaderverband (SKV) als anerkannter Berufsverband bietet eine solche Möglichkeit.

Die grossen Vorteile beim Eintritt in den Kaderverband sind unter anderem, dass auch selbständigerwerbende Personen ohne eigenes Personal von der Verbandslösung profitieren können.

Berufliche Vorsorge Schweiz kurz erklärt

Die berufliche Vorsorge (kurz BVG) ist die zweite Säule der insgesamt drei Säulen, auf denen das Schweizerische Vorsorgesystem beruht. Die berufliche Vorsorge sichert Arbeitnehmer und – Arbeitgebern eine sichere Rente nach der Pensionierung, sowie Schutz im Invaliditäts- oder Todesfall. Neben der 1. Säule (AHV / IV / EL) hat die berufliche Vorsorge die Aufgabe, den Versicherten die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen.

Das Ziel der 2. Säule ist es, zusammen mit der ersten Säule ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.

Vorteile berufliche Vorsorge Schweizerische Kaderverband (SKV)

Die berufliche Vorsorge des Schweizerischen Kaderverbandes (SKV) überzeugt mit einer überdurchschnittlichen Verzinsung (2013 3 %, 2014 4 %), tiefsten Verwaltungskosten, einemüberdurchschnittlichen Deckungsgrad von 117.1% (per 31.12.2014) sowie einer umfassenden, persönlichen Betreuung und Beratung von ausgewiesenen Fachspezialisten. Mehr über das berufliche Vorsorgemodell des Schweizerischen Kaderverbandes (SKV) erfahren Sie unter https://www.kaderverband.ch/de/versicherungen/berufliche-vorsorge.html.

Kontakt

Schweizerischer Kaderverband SKV
Zentralsekretariat
Lic. oec. H.J. Gerosa AG
Florastrasse 4
9000 St. Gallen

Telefon: +41 71 245 84 25
Telefax: +41 71 245 97 08
E-Mail: info@kaderverband.ch
Web: www.kaderverband.ch

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17. November 2014

Berufliche Vorsorge in der Schweiz

Die berufliche Vorsorge, auch die 2. Säule genannt, ist eine der wichtigsten Stützen im Gebäude des Schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ergänzt die Leistungen der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) im Alter und die der Invaliden-Versicherung (IV) bei Erwerbsunfähigkeit. Die AHV und die IV werden auch als 1. Säule bezeichnet.

Das Ziel der beiden Säulen ist, bei Krankheit und im Alter die Fortführung des Lebensstandards in angemessener Weise sicherzustellen. Im Jahr 1985 wurde die berufliche Vorsorge für alle Arbeitnehmer obligatorisch.

Für die Altersvorsorge wird ab dem 25. Lebensjahr Geld angespart, welches zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber, wie vom Arbeitnehmer einbezahlt wird. Diese Sparbeiträge erhöhen sich alle zehn Jahre und erreichen das Maximum zwischen dem 55. Lebensjahr und dem 65. Lebensjahr, dem Jahr der ordentlichen Pensionierung für Männer (für Frauen ist es das 64. Lebensjahr).

Das angesparte Vermögen wird mit einem Zinssatz verzinst, welcher vom Bundesrat festgelegt wird. Dabei handelt es sich um einen Mindestsatz, welcher in der Regel von den Pensionskassen, den Trägern der Beruflichen Vorsorge, übertroffen wird.

Die Wahl der Pensionskasse trifft der Arbeitgeber. Dabei hat er die Möglichkeit, selber eine Vorsorgestiftung für sein Unternehmen zu gründen, oder sich einer sogenannten Sammelstiftung anzuschliessen. Für kleinere Unternehmen ist der Anschluss an eine bestehende Stiftung meist kostengünstiger, da sämtliche Leistungen, bis hin zur Verwaltung, übernommen werden. Unter den Sammelstiftungen herrscht am Markt freier Wettbewerb. Dabei findet in den letzten Jahren eine gewisse Bereinigung und Konzentration statt, denn es haben sich wiederholt Stiftungen zusammengeschlossen.

Andere Vorsorgeeinrichtungen haben die Geschäftstätigkeit aufgegeben oder sind übernommen worden. Die grössten Anbieter am Markt sind gleichzeitig auch die bekanntesten Versicherungen in der Schweiz, wie die AXA-Winterthur, die Swiss Life, die Helvetia, die Pax und die Basler.

Ob in Zukunft noch immer der Arbeitgeber die Pensionskasse wählt ist nicht gewiss. Politische Strömungen verlangen eine Liberalisierung dahingehend, dass der Arbeitnehmer seine Pensionskasse selber wählen kann.

Weitere Informationen zur beruflichen Vorsorge: www.die-pensionskasse.ch

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16. Dezember 2012

Muss für jedes Tier eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden?

Das ist eine berechtigte Frage, denn verglichen mit Hunden und Pferden stellen Katzen, Hamster und Fische ein wohl viel geringeres Riskiko dar, einen Schaden anrichten zu können. Tatsächlich ist es so, dass erst Tierhalter von Hunden, Pferden, Ponys oder Eseln eine Tierhalterhaftpflicht abschließen sollen. In manchen Städten sogar müssen, was die Hundehaftpflichtversicherung betrifft. Schäden, welche Hunde und Pferde anrichten können, fallen nicht mehr in den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung. Hierfür muss eine separate Versicherung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Kosten einer Tierhalterhaftpflicht (more…)

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7. Oktober 2012

Mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen

Um die Sterbegeldversicherung wird hart debattiert. Viele der Versicherungsverträge sind viel zu teuer oder bieten nur ungenügende Leistungen. Und wer sich erst spät für die Versicherungsart entscheidet, zahlt meist drauf. So sagen es jedenfalls die Experten. Wer aber erst einmal ein Begräbnis bezahlen musste, denkt ganz anders. So makaber es klingt, ein Begräbnis muss man sich heute erst mal leisten können. Zwischen 4000 und 5000 Euro muss man schon rechnen, möchte man seine Angehörigen nicht mit einer Sozialamt Beerdigung zu Grabe tragen. Natürlich sind die Kosten für die Beerdigung nach oben offen. Die Sterbegeldversicherung ist dann eine gute Entscheidung, um Angehörige vor der Last zu bewahren. Allerdings sollte man genau auf die Versicherungspolice schauen, um am Ende nicht draufzuzahlen.

Sterbegeldversicherung sollte genau geprüft werden (more…)

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8. September 2012

Schöne Zähne mit einer Zahnzusatzversicherung

Schöne Zähne möchte jeder bis ins hohe Alter. Doch den Wenigsten ist das vergönnt. Zahnerkrankungen, Zahnfleischerkrankungen und Hormonschwankungen machen den Zähne zu schaffen. Mancher Zahn muss auch bei einem Unfall sein Leben lassen. Nur wenige Menschen können sich dauerhaft über perfekte Zähne freuen. Die Zahnmedizin bietet aber heute viele Lösungen. Doch auch diese sind nicht allen zugänglich. Gesetzlich Versicherte können nur über wenige der von der Zahnmedizin angebotenen Leistungen verfügen. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung, welche alle Leistungen abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Implantate, Inlays, Kronen

Der richtige Zahnersatz wirkt sich auch auf die Lebensqualität aus. Doch wer hat schon das Geld, den Zahnersatz seiner Wahl zu zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen halten sich beim Thema Kosten Zahnersatz bedeckt. Der Gesetzgeber sieht nur einen kleinen Ausgleich vor. Natürlich belasten die restlichen Kosten die Haushaltskasse, es sei denn, man hat eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt je nach Vertrag die Kosten für den Zahnersatz und die im Zusammenhang damit anfallenden Leistungen.

Werden von der Zahnzusatzversicherung alle Kosten für Implantate übernommen?

Auch bei der Zahnzusatzversicherung heißt es, vor dem Schaden klug sein. Ein Blick in die Konditionen sollte jeder wagen. Nicht jede Zahnzusatzversicherung zahlt alles. Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, sollte ein Produkt wählen, dass die Erstattung bei Implantaten nicht begrenzt. Namhafte Versicherer orientieren sich bei ihren Versicherungen an den Empfehlungen der Konsensuskonferenz für Implantologen. Die Kooperation mehrerer Berufsverbände versteht sich als neutraler Platz der Meinungsbildung. Natürlich ist auch bei der Zahnzusatzversicherung eine medizinische Notwendigkeit vorauszusetzen.

Wie viele Implantate sind möglich?

Fehlen mehrere Zähne, wäre die optimale Therapie der Ersatz jedes einzelnen Zahnes. Allerdings kann dieses Optimum nicht immer erreicht werden. Die Gründe dafür sind verschieden. Die Anzahl der eingesetzten Implantate richtet sich immer nach der jeweiligen Situation. Dabei haben auch die noch vorhandenen natürlichen Zähne ein Wörtchen mitzureden. Die endgültige Entscheidung über die Anzahl der Implantate trifft der behandelnde Arzt in Absprache mit seinem Patienten.

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7. Mai 2012

Gewerbeversicherung: Vergleichen lohnt sich

Ein leidiges Thema ist vor allem für junge Unternehmer die Gewerbeversicherung. Sie müssen sich ohnehin mit mehr als genug Papierkram, Vorschriften und Finanzierungen rund um die Firmengründung herum schlagen und sollen sich auch noch damit beschäftigen, wie sie ihre Firma versicherungstechnisch am besten schützen können? Dabei ist der Versicherungsschutz gerade in der Gründungsphase extrem wichtig. Denn während große und etablierte Firmen vielleicht das Kaptial haben, um einen Schadensfall notfalls stemmen zu können, kann ein solcher für eine junge Firma das endgültige Aus bedeuten.

Welche Versicherung ist wichtig?

Es hängt in erster Linie von der Branche und dem Betätigungsfeld der Firma ab, welche Gewerbeversicherung abgeschlossen werden sollte. Ein sorgfältiger und unabhängiger Vergleich empfiehlt sich daher in jedem Fall. Nur so findet der Firmengründer heraus, welche Versicherungen er wirklich braucht. Während beispielsweise eine Betriebshaftpflicht in jedem Fall wichtig ist, kann der andere auf eine Rechtsschutzversicherung oder eine Inventarversicherung verzichten. Schließlich soll das knappe Budget richtig und sinnvoll verwendet werden.

So kann gespart werden

Der Versicherungsnehmer kann allerdings bei der Gewerbeversicherung auch sehr viel Geld sparen. Die Versicherungsgesellschaften bieten nämlich verschiedene Tarife an, die der Unternehmer zu einem Bündel schnüren kann, das für seine Bedürfnisse optimal ist. Neben einer sorgfältigen Auswahl der Bestandteile, welche das Versicherungspaket enthalten soll, lassen sich mit Selbstbehalten außerdem die monatlichen Beiträge reduzieren.

Darum ist der Versicherungsschutz wichtig

Unternehmer sind einem ungleich höheren Risiko ausgesetzt als ein Privatmann, wenn ein Schaden entsteht. Passiert beispielsweise einem Handwerker ein Missgeschick auf der Baustelle, kann der Schaden locker in die Tausende oder Zehntausende von Euro gehen. Meldet er diesen seiner Betriebshaftpflicht, steigen vielleicht seine Beiträge etwas an. Er ist aber auf jeden Fall besser bedient, als wenn er den Schaden aus seiner eigenen Tasche bezahlen müsste.

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